Die folgenden meist kurzen Gedanken ergeben sich aus ständiger Nachforschung zu den Themen, die in den
'Grundlagen' angesprochen werden. Alle Seitenangaben beziehen sich auf die 3. Auflage. Im Nachgang zu den
Kommentaren ist die Quelle zu finden, die zu den Gedanken führte.
Das Ziel der Gewinnmaximierung (Seite 66)
Ziel einer Unternehmung ist die Maximierung der eigenen Gewinne. Es ist ohne Zweifel richtig diese Annahme zu
treffen. Allerdings wird damit gleichzeitig eine weitere Annahme getroffen: die Gewinnmaximierung ist gesetzlich
zu lässig und moralisch und ethisch vertretbar. Es geht eben nicht alles.
Die Tatsache, dass der Unternehmenstätigkeit Grenzen gesetzt sind, ist so selbstverständlich, dass sie in der
Volkswirtschaft meist nicht thematisiert wird. Dies ist nicht ohne Grund der Fall, eine umfangreiche
Thematisierung einzelner Unternehmensziele ist Aufgabe der Betriebswirtschaftslehre. Unternehmensziele können
hiernach unter anderem sein: Stärkung der Kundenzufriedenheit, Erhöhung der Dienstleistungsqualität, Verbesserung
der Produkte, etc (vertiefende Literatur: Frank Keuper 2001). Wie Brealey und Myers richtig feststellen, sind dies sozusagen alles Unterziele der
Gewinnmaximierung. Ein 'gutes' Unternehmen mit qualitativ hochwertigen Produkten oder preiswerten Produkten,
d.h. Produkten, die ihren Preis tatsächlich wert sind, werden tendenziell höhere Gewinn generieren als
Unternehmen, die nur 'Schrott' verkaufen und keinen oder nur einen schlechten Service bieten. (B&M S. 24)
Dennoch geht eben nicht alles bei der Gewinnmaximierung. Eine Volkswirtschaft besitzt ein rechtliches Gerüst,
das Unternehmern und Managern Grenzen aufweist. Steuerhinterziehung ist genauso eine Straftat wie Betrug und
kann daher nicht zur Gewinnmaximierung eingesetzt werden. Viel stärkere Grenzen werden teilweise durch das
Grundverständnis einer Gesellschaft aufgebaut. Platt gesagt durch ihre Weltanschauung.
Unternehmen, die nicht
vorausschauend und sensitiv auf die Grundsätze der Gesellschaft eingehen innerhalb derer sie produzieren und
Produkte anbieten, können schnell dazu gezwungen sein, über die Verlustminimierung statt der Gewinnmaximierung
nachzudenken. Beispiele sind die Ausbeutung von Arbeitern, insbesondere Kinderarbeit, und die Zerstörung der
Umwelt in großem Maße. Die Textilindustrie wird von Zeit zu Zeit wegen ihrer Produktionspraktiken in Dritte
Welt Ländern an den Pranger gestellt. Sie wird oder wurde beschuldigt, Kinderarbeit in großem Stil zu Nutzen.
Die Industrie ist in einem solchen Fall gezwungen auf die Ansichten ihrer Kundschaft Rücksicht zu nehmen. Ein
konkreteres Beispiel war die Brent-Spar. Eine ausgediente Ölplattform, die Shell in den 1990er Jahren in der
Nordsee versenken wollte. Erst erhebliche Proteste aus der Bevölkerung und von Umweltschutzverbänden führten
zu einem Umdenken bei den verantwortlichen Personen bei Shell. Obwohl die Abrüstung der Plattform an Land
wesentlich teurer war als diese im Meer zu versenken, wird sie den Shellkonzern insgesamt weniger gekostet
haben. Hätte der Konzern nicht auf die Proteste reagiert wäre es sicher zu einem Boykott-Aufruf gekommen.
Das Ausbleiben von Kunden und damit der verlorene Absatz und eventuell der Verlust von Marktanteilen hätte den
Konzern langfristig sicher mehr gekostet als die teurere Entsorgung der Plattform an Land.
Die Annahme der Gewinnmaximierung in der Volkswirtschaft impliziert daher immer, dass diese unter Beachtung der
gesetzlichen und gesellschaftlichen Grenzen stattfindet und nicht auf Teufel komm raus.
Literatur:
Brealey, Richard A.; Myers, Stewart C.:
Principles of Corporate Finance. Diverse Städte 2003, Kapitel 2.
Keuper, Frank:
Strategisches Management. München 2001.
Steuerentlastung durch Subventionskürzungen (Seite 103-108)
In Kapitel 4.3.2 werden die Auswirkungen von Subventionen auf die Wohlfahrt der Gesellschaft beschrieben. Diese
führen (1) zu einem Wohlfahrtsverlust und (2) tendenziell zu höheren Steuern. Dennoch können Subventionen aus
volkswirtschaftlicher Sicht sinnvoll sein. Sie sind es dann, wenn ein sofortiger Strukturbruch verhindert
werden kann, der zu kurzfristigen Ungleichgewichten und deren Folgeproblemen, z.B. erhöhte Arbeitslosigkeit,
führt. Zum Abschluss des Kapitels über Staatseingriffe (Seite 107) werden vier Charakteristika aufgeführt, die
staatliche Eingriffe erfüllen sollten:
(1) marktkonform;
(2) zeitlich beschränkt;
(3) degressiv;
(4) bedingt.
Das Institut für Weltwirtschaft, Kiel (IfW) hat im Zuge der Diskussionen um die Flutopferhilfe 2002 ein
Arbeitspapier mit eindeutigen Zahlen veröffentlicht. Aufgrund des geringen bis nicht vorhandenen Spielraums
in den öffentlichen Finanzen in Deutschland standen grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Finanzierung der Flutopferhilfen
zur Verfügung: (1) Erhöhung der Einnahmen oder (2) Senkung der Ausgaben. Bei der Erhöhung der Einnahmen wurde
im Wesentlichen die Verschiebung der Steuerreform um ein Jahr diskutiert. Eine Möglichkeit der Ausgabensenkung
wären Subventionskürzungen. Nach einer weiten Definition des Subventionsbegriffs betrugen diese im Jahr 2001
nach IfW Berechnungen EUR 156 Mrd. und machten somit 7,5% des Bruttoinlandsproduktes (BIP) aus. Absolut haben sich
die Subventionen gegenüber dem Vorjahr 2000 nur um EUR 1 Mrd. verringert und sind auch in Relation zum BIP
nahezu unverändert (2000: 7,8%).
Tendenziell führen Subventionen zu einer erhöhten Steuerbelastung. Die Ergebnisse des IfW sind absolut
erstaunlich und zeigen wie groß der Spielraum der öffentlichen Finanzen sein könnte, eine mutige Restrukturierung
der Subventionen vorausgesetzt. Eine Abschaffung der
Subventionen könnte den Eingangssteuersatz inklusive Solidaritätszuschlag im Jahr 2001 von 21,0% auf 7,7% und
den Spitzensteuersatz von 51,2% auf 18,8% senken. Die Zahlen machen deutlich, welchen Einfluss schon eine
relativ geringe Reduzierung der Subventionen auf die Steuersätze haben kann.
Literatur:
Boss, Alfred; Rosenschon, Astrid:
Subventionen in Deutschland: Quantifizierung und finanzpolitische
Bewertung. In: Kieler Diskussionsbeiträge (2002), H. 392/393.
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